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In der deutschen Fassung der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission wurde die Bedeutung der Vorschriften in Anhang XXI Unteranhang 4 Nummern 4.2.1.1.2 und 4.2.2.1 sowie in Anhang XXI Unteranhang 7 Nummern 3.2.3.2.2.2.2 und 3.2.4.1.1.2.2, denen zufolge Winterreifen und ihre Räder nicht als Zusatzausrüstung gelten, in ihr Gegenteil verkehrt.
Unteranhang 7 Nummer 3.2.4.1.1.2.2 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Kann ein Fahrzeug mit einem vollständigen Satz standardmäßiger Reifen und Räder und einem…
In Anhang XIV Anlage 1 wird der Wortlaut „Anhang I Abschnitte 2.3.1 und 2.3.5 der Verordnung (EU) 2017/1151“ durch den Wortlaut „Anhang I Abschnitte 2.3.1 und…
Die deutsche Fassung der Verordnung (EU) 2017/1151 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.
Die detaillierten Vorschriften für die Anwendung von Anhang III Anlage VI der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 wurden in ihrer durch die Verordnung (EU) 2015/1536…
Da durch die Verordnung (EU) 2017/2454 des Rates auch der Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 mit Wirkung vom 1. Januar 2021 geändert wurde, muss die…
In folgenden Bestimmungen werden nach dem Wort „Richtlinie“ die Worte „oder Verordnung“ eingefügt: Artikel 5 Absatz 3 Unterabsatz 3; Anhang IV Teil I, Fußnote X…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.