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Um Gleichbehandlung und gleiche Voraussetzungen für die Mitgliedstaaten zu gewährleisten, ist es notwendig, die rückwirkende Förderfähigkeit von Kosten ab dem Zeitpunkt der Aktivierung der Soforthilfe zuzulassen, auch für bereits abgeschlossene Maßnahmen, sofern sie nach diesem Datum angelaufen sind.
Um die Förderfähigkeit der ab dem Datum, an dem die Naturkatastrophe eingetreten ist, entstandenen Kosten und getätigten Ausgaben zu ermöglichen — auch wenn…
Damit die rasche Leistung von Soforthilfe auf einer angemessenen Grundlage erfolgen kann, sollte diese Verordnung in Einklang mit der entsprechenden Bestimmung…
Gemäß Artikel 193 Absatz 2 Unterabsatz 2 Buchstabe a der Haushaltsordnung kann für eine bereits begonnene Maßnahme eine Finanzhilfe gewährt werden, wenn der…
Die im Rahmen dieser Verordnung gewährte Soforthilfe ermöglicht bedarfsorientierte Sofortmaßnahmen in Ergänzung zu den Maßnahmen der betroffenen Mitgliedstaaten…
Mit der Soforthilfe können Ausgaben, die bereits vor dem Tag der Einreichung des Finanzhilfeantrags oder des Hilfeersuchens getätigt wurden, nicht aber solche,…
Für Vorhaben im Rahmen der gesonderten Prioritätsachse für Naturkatastrophen ist es notwendig, eine Ausnahmeregelung von den allgemeinen Vorschriften über den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.