Erwägungsgrund 45 32019L2162RICHTLINIE (EU) 2019/2162 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2014/59/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Europäische Zentralbank, die um Stellungnahme gebeten worden war, gab diese am 22. August 2018 ab.
Erwägungsgrund 101 32019L1023RICHTLINIE (EU) 2019/1023 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz) (Text von Bedeutung für den EWR)
Am 7. Juni 2017 hat die Europäische Zentralbank eine Stellungnahme abgegeben —
Erwägungsgrund 6 32020D0506BESCHLUSS (EU) 2020/506 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 7. April 2020 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2015/510 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems und Leitlinie (EU) 2016/65 über die bei der Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems anzuwendenden Bewertungsabschläge (EZB/2020/20)
Die Leitlinie (EU) 2016/65 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/35) sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 7 32016D2220BESCHLUSS (EU) 2016/2220 DES RATES vom 2. Dezember 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über den Schutz personenbezogener Daten bei der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten
Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat am 12. Februar 2016 eine Stellungnahme abgegeben .
Erwägungsgrund 7 32021D0174BESCHLUSS (EU) 2021/174 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 10. Februar 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/440 zu einem zeitlich befristeten Pandemie-Notfallankaufprogramm (EZB/2021/6)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2020/440 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/17) entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32020D1015BESCHLUSS (EU) 2020/1015 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 24. Juni 2020 zur Eingehung einer engen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank und der Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank) (EZB/2020/30)
Am 16. Juni 2020 teilte die EZB der Republik Bulgarien ihre vorläufige Bewertung des Ersuchens um eine enge Zusammenarbeit mit und gab ihr die Gelegenheit zur…