Gesetze
Gesetz wird geladen …
Da die mit dem COVID‐19‐Ausbruch verursachten Umstände im Bereich des Straßen-, Schienen- und Binnenschiffsverkehrs sowie der Gefahrenabwehr im Seeverkehr unbedingt unverzügliches Handeln erfordern, wobei gegebenenfalls den Mitgliedstaaten eine angemessene Zeitspanne zur Verfügung gestellt werden sollte, in der sie die Kommission darüber unterrichten, ob sie sich entscheiden, bestimmte Ausnahmen in dieser Verordnung nicht anzuwenden, sollte diese Verordnung aus Gründen der Dringlichkeit am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten, um sicherzustellen, dass der Zeitraum der Rechtsunsicherheit, von der zahlreiche Behörden und Wirtschaftsteilnehmer in verschiedenen Sektoren insbesondere bei bereits abgelaufenen Fristen betroffen sind, möglichst kurz bleibt —
Da die durch den COVID-19-Krise verursachten Umstände im Bereich des Straßen-, Schienen- und Binnenschiffsverkehrs sowie der Gefahrenabwehr im Seeverkehr…
Angesichts der Folgen des COVID‐19‐Ausbruchs und der Notwendigkeit, diesen durch sofortige Maßnahmen zu begegnen, sollte diese Verordnung am Tag ihrer…
Da die mit dem COVID-19-Ausbruch einhergehende Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit unbedingt sofortiges Handeln erfordert, sollte diese Verordnung aus…
Angesichts der Dringlichkeit der Lage im Zusammenhang mit dem COVID‐19‐Ausbruch sollte die vorliegende Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der…
Angesichts der Dringlichkeit der Lage im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch sollte die vorliegende Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der…
Angesichts der Notwendigkeit, so schnell wie möglich gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um die Erholung der Wirtschaft von der COVID-19 Krise zu fördern, sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.