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Aufgrund der Unvorhersehbarkeit und Plötzlichkeit des COVID‐19‐Ausbruchs sowie der für den Erlass einschlägiger Maßnahmen erforderlichen Gesetzgebungsverfahren war es nicht möglich, die nötigen Maßnahmen rechtzeitig zu erlassen. Aus diesem Grund sollten die Bestimmungen dieser Verordnung auch für den Zeitraum vor dem Inkrafttreten der Verordnung gelten. Angesichts der Art dieser Bestimmungen führt ein solcher Ansatz nicht zu einer Verletzung des berechtigten Vertrauens der Betroffenen.
Aufgrund der Unvorhersehbarkeit und Plötzlichkeit des COVID-19-Ausbruchs sowie seiner unerwarteten Dauer war es nicht möglich, alle nötigen Maßnahmen…
Aufgrund der Unvorhersehbarkeit und Plötzlichkeit des COVID-19-Ausbruchs war es nicht möglich, rechtzeitig einschlägige Maßnahmen zu erlassen. Aus diesem Grund…
Der unvorhersehbare und plötzliche Ausbruch von COVID-19 und die für den Erlass der entsprechenden Maßnahmen notwendigen Gesetzgebungsverfahren machten es…
Der unvorhersehbare und plötzliche Ausbruch von COVID-19 sowie die für den Erlass der entsprechenden Maßnahmen notwendigen Gesetzgebungsverfahren machten es…
Da die mit dem COVID‐19‐Ausbruch verursachten Umstände im Bereich des Straßen-, Schienen- und Binnenschiffsverkehrs sowie der Gefahrenabwehr im Seeverkehr…
Die gesamte Union leidet unter dem COVID‐19‐Ausbruch, wenn auch nicht gleichermaßen. Die Mitgliedstaaten waren in unterschiedlichem Maße und zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.