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Im Zusammenhang mit der Nichterneuerung der Genehmigung für Dimethoat legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) eine Schlussfolgerung zum Peer-Review der Prüfung der Risikobewertung für diesen Wirkstoff vor. Dieser zufolge konnte die Behörde ein Risiko für die Verbraucher durch die Exposition gegenüber Rückständen von Dimethoat, bei dem ein gentoxisches Potenzial nicht ausgeschlossen werden konnte, und seinem Hauptmetaboliten Omethoat, der als in vivo mutagen eingestuft wurde, nicht ausschließen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) hat den Antrag und den Bewertungsbericht, insbesondere im Hinblick auf die…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die eingereichten Daten geprüft und ist am 15. Mai 2013 zu dem Schluss gekommen, dass es sich bei…
Für Methoxyfenozid veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) im Zusammenhang mit dem Verfahren für die…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) prüfte die Anträge und die Bewertungsberichte für Dimethomorph, Fluopicolid,…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten ersuchen, um…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die vorgelegten Daten und kam in ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 24. Juni 2015 zu dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.