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Diese Verordnung sollte die Pflichten gemäß der Richtlinie 2010/75/EU , die umfassende Vorschriften zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung infolge industrieller Tätigkeiten enthält, unberührt lassen. Mit dieser Richtlinie wurden auch Vorschriften zur Vermeidung und, sofern dies nicht möglich ist, zur Verminderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie zur Abfallvermeidung festgelegt, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte fallen in den Geltungsbereich dieser Richtlinie, sofern ihre Verarbeitungskapazität 10 Tonnen pro Tag übersteigt. Gemäß der Richtlinie müssen alle in ihren Geltungsbereich fallenden Anlagen auf der Grundlage der besten verfügbaren Techniken (BVT) genehmigt worden sein. Die BVT-Schlussfolgerungen, die Teil der von der Europäischen Kommission veröffentlichten BVT-Merkblätter sind, dienen als Referenz für die Festlegung der Genehmigungsauflagen .
die Verpflichtung, die besten verfügbaren Techniken (BVT) im Sinne der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates einzusetzen und…
Abweichend von Absatz 3 und unbeschadet des Artikels 18 kann die zuständige Behörde in bestimmten Fällen Emissionsgrenzwerte festlegen, die höher sind als die…
Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU:die dem Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über…
Die Durchführungsbestimmungen für die Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte in dieser Verordnung sollten im Einklang mit den Zielen der Verordnung…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 werden Veterinär- und Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte und hieraus hergestellte Erzeugnisse festgelegt. In…
Da für mittelgroße Feuerungsanlagen, die Raffineriebrennstoffe allein oder zusammen mit anderen Brennstoffen zur Energieerzeugung in Mineralöl- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.