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Eine Reifenkennzeichnung ist derzeit für Reifen für Pkw (Klasse C1) sowie für leichte Nutzfahrzeuge (Klasse C2) vorgesehen, nicht jedoch für schwere Nutzfahrzeuge (Klasse C3). Reifen der Klasse C3 weisen gegenüber Reifen der Klassen C1 oder C2 einen höheren Kraftstoffverbrauch und eine höhere jährliche Laufleistung auf und könnten somit einen erheblichen Beitrag zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs und der Treibhausgasemissionen schwerer Nutzfahrzeuge leisten. Daher sollten Reifen der Klasse C3 in den Anwendungsbereich dieser Verordnung aufgenommen werden. Die vollständige Aufnahme von Reifen der Klasse C3 in den Anwendungsbereich dieser Verordnung steht zudem im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/956 des Europäischen Parlaments und des Rates , die die Überwachung und Meldung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs neuer schwerer Nutzfahrzeuge vorsieht, und mit der Verordnung (EU) 2019/1242 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge .
„Reifen der Klasse C1“, „Reifen der Klasse C2“ und „Reifen der Klasse C3“ Reifen, die unter die entsprechenden in Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr.…
Diese Verordnung gilt für in Verkehr gebrachte Reifen der Klassen C1, C2 und C3. Anforderungen für runderneuerte Reifen gelten, sobald gemäß Artikel 13 eine…
Um die Herausforderungen bei der Verringerung der CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu bewältigen, sollten die Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit der…
3 N/kN für Reifen der Klassen C1 und C2 und
Im Fall einer Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung (EU) 2019/1242 auf weitere schwere Nutzfahrzeuge sollte die Kommission gegebenenfalls in Erwägung…
Die Inhalte der Fahrprüfung für Fahrzeuge der Klasse C1 sollten an die unterschiedlichen Merkmale der zu dieser Klasse gehörenden Fahrzeuge angepasst werden.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.