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Der Konformitätsteil der Produktdatenbank sollte strengen Datenschutzvorschriften unterliegen. Die vorgeschriebenen besonderen Teile der technischen Unterlagen im Konformitätsteil der Produktdatenbank sollten sowohl den Marktüberwachungsbehörden als auch der Kommission zur Verfügung gestellt werden. Wenn einige der technischen Informationen zu sensibel sind, um sie in der Kategorie der technischen Unterlagen zu erfassen, so sollten die Marktüberwachungsbehörden Zugang zu diesen Informationen nach Bedarf im Einklang mit der Pflicht zur Zusammenarbeit der Lieferanten oder über zusätzliche Teile der technischen Unterlagen, die von den Lieferanten freiwillig in die Produktdatenbank hochgeladen werden, haben.
Der Konformitätsteil der Produktdatenbank sollte strengen Datenschutzvorschriften unterliegen. Die vorgeschriebenen besonderen Teile der technischen Unterlagen…
Der Konformitätsteil der Produktdatenbank ist nur für die Marktüberwachungsbehörden und die Kommission zugänglich und enthält die in Anhang I Nummer 3…
Unbeschadet der Marktüberwachungspflichten der Mitgliedstaaten und der Pflicht der Lieferanten zur Überprüfung der Produktkonformität sollten die Lieferanten…
Unbeschadet der Marktüberwachungspflichten der Mitgliedstaaten oder der Pflicht der Lieferanten zur Überprüfung der Produktkonformität sollten die Lieferanten…
Für Marktaufsichtszwecke sollte es den Herstellern, Importeuren oder Bevollmächtigten gestattet sein, auf die Produktdatenbank Bezug zu nehmen, sofern die…
Für Marktaufsichtszwecke sollte es den Herstellern gestattet sein, auf die Produktdatenbank Bezug zu nehmen, sofern die technische Dokumentation gemäß der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.