Erwägungsgrund 12 32017R1369
Wenn ein Lieferant ein Produkt in Verkehr bringt, sollte jeder Einheit des Produkts ein Etikett in Papierform beiliegen, das den Anforderungen des einschlägigen delegierten Rechtsakts entspricht. Im einschlägigen delegierten Rechtsakt sollte unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Kunden, Lieferanten und Händler festgelegt werden, wie die Etiketten am wirksamsten auszustellen sind, und darin könnte festgelegt werden, dass das Etikett auf der Verpackung des Produkts aufgedruckt wird. Der Händler sollte das gelieferte Etikett zusammen mit der Produkteinheit an der Stelle ausstellen, die im einschlägigen delegierten Rechtsakt vorgeschrieben ist. Das ausgestellte Etikett sollte deutlich sichtbar sowie als zu dem betreffenden Produkt gehörig erkennbar sein, ohne dass der Kunde den Markennamen und die Modellnummer auf dem Etikett lesen muss, und es sollte die Aufmerksamkeit des Kunden, der die ausgestellten Produkte betrachtet, auf sich ziehen.