Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zur Förderung der Energieeffizienz, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes sollten die Mitgliedstaaten Anreize für die Nutzung energieeffizienter und sicherer Reifen setzen können. Die Mitgliedstaaten können die Art dieser Anreize selbst bestimmen. Diese Anreize sollten mit den Vorschriften der Union über staatliche Beihilfen im Einklang stehen und keine ungerechtfertigten Markthemmnisse darstellen. Die vorliegende Verordnung greift dem Ergebnis etwaiger Verfahren über staatliche Beihilfen in Bezug auf solche Anreize gemäß den Artikeln 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nicht vor.
Abweichend von Absatz 1 des vorliegenden Artikels finden Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/1369 bzw. Artikel 11 der Verordnung (EU) 2020/740…
Um die Energieeffizienz, den Klima- und den Umweltschutz zu fördern, sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein, Anreize für die Nutzung energieeffizienter…
Um Anreize für nachhaltige Entscheidungen für die Verbraucher zu schaffen, insbesondere wenn die nachhaltigsten Produkte nicht erschwinglich genug sind, könnten…
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, durch finanzielle Anreize das Inverkehrbringen von Kraftfahrzeugen zu beschleunigen, die die auf…
Wenn Mitgliedstaaten Anreize in Bezug auf Reifen geben, dürfen diese Anreize lediglich Reifen der Klasse A oder B hinsichtlich des Rollwiderstands oder der…
Da das Ziel der Verordnung, nämlich die Verbesserung der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes sowie der wirtschaftlichen und ökologischen Effizienz des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.