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Gesundheitsstandards für die Lebensmittelhygiene bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die mit aufbereitetem Wasser bewässert werden, können nur erreicht werden, wenn bei den Qualitätsanforderungen für aufbereitetes Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten keine erheblichen Unterschiede bestehen. Die Harmonisierung der Anforderungen würde auch zum wirksamen Funktionieren des Binnenmarkts für diese Erzeugnisse beitragen. Es empfiehlt sich daher, durch die Festlegung von Mindestanforderungen an die Wasserqualität und die Überwachung für eine Mindestharmonisierung zu sorgen. Diese Mindestanforderungen sollten Mindestparameter für aufbereitetes Wasser, die sich auf die technischen Berichte der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission stützen und internationale Normen für die Wasserwiederverwendung widerspiegeln, und andere strengere oder zusätzliche Qualitätsanforderungen umfassen, die erforderlichenfalls von den zuständigen Behörden zusammen mit zweckdienlichen Vorsorgemaßnahmen vorgeschrieben werden.
Die Mindestanforderungen an die sichere Wiederverwendung von behandeltem kommunalen Abwasser spiegeln die verfügbaren wissenschaftlichen Kenntnisse und…
Mit den Bestimmungen der Richtlinie 98/83/EG zur Qualitätssicherung in Bezug auf Aufbereitung, Anlagen und Materialien und Werkstoffen ist es nicht gelungen,…
Die Wiederverwendung von behandeltem kommunalen Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung ist eine marktorientierte Maßnahme, die sich auf die Nachfrage…
Die Eigenschaften der Materialien und Werkstoffe, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, können sich durch die Migration potenzieller…
In der Richtlinie 98/83/EG ist der rechtliche Rahmen festgelegt, um die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung…
Abschnitt 1 Verwendungszwecke von aufbereitetem Wasser Landwirtschaftliche Bewässerung „Landwirtschaftliche Bewässerung“ bedeutet die Bewässerung folgender…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.