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Zudem sollte die Kommission bei der Festlegung und Aktualisierung der technischen Bewertungskriterien die Besonderheiten des Infrastruktursektors berücksichtigen und sollte den ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen externen Effekten im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse Rechnung tragen. Hierbei sollte die Kommission einschlägige Rechtsvorschriften der Union, unter anderem die Richtlinien 2001/42/EG ‚ 2011/92/EU ‚ 2014/23/EU , 2014/24/EU und 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, die geltenden Normen und Methodik wie auch die Arbeit internationaler Organisationen wie der OECD berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund sollten die technischen Bewertungskriterien dazu beitragen, dass geeignete Steuerungsrahmen gefördert werden, die — nach Maßgabe der von den Vereinten Nationen unterstützten Grundsätze für verantwortungsvolle Investitionen — Faktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung in allen Phasen des Projektlebenszyklus einbinden.
Die technischen Bewertungskriterien sollten gewährleisten, dass die relevanten Wirtschaftstätigkeiten innerhalb eines bestimmten Sektors als ökologisch…
Bei der Festlegung und Aktualisierung der technischen Bewertungskriterien sollte die Kommission das einschlägige Unionsrecht berücksichtigen, darunter die…
Angesichts der spezifischen technischen Details, die für die Bewertung der Umweltauswirkungen einer Wirtschaftstätigkeit erforderlich sind, und des raschen…
Delegierte Rechtsakte mit Ökodesign-Anforderungen sollten, wie dies auch bei den Durchführungsmaßnahmen im Rahmen der Richtlinie 2009/125/EG der Fall war,…
Um private und öffentliche Investitionen in Infrastrukturprojekte zu fördern, ist es unabdingbar, ein Regelungsumfeld zu schaffen, das die Förderung von…
Hinsichtlich der Frage, ob es notwendig ist, die Nutzung spezifischer Standards verbindlich vorzuschreiben, um die Interoperabilität zwischen verschiedenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.