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Spezifische Konzentrationsgrenzwerte, Multiplikationsfaktoren und Schätzwerte für die akute Toxizität nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sind wichtig für die sichere Verwendung von Stoffen und Gemischen und sollten daher, falls vorhanden, in den Sicherheitsdatenblättern angegeben werden.
Bei der Festlegung des spezifischen Konzentrationsgrenzwerts, des M-Faktors oder des Schätzwerts Akuter Toxizität berücksichtigen die Hersteller, Importeure und…
wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllt oder
die spezifischen Konzentrationsgrenzwerte nach Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember…
Die Beschränkung im Rahmen der Einträge 28, 29 und 30 von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 verweist auf einen spezifischen Konzentrationsgrenzwert,…
Die Anwendung der Anforderung in ihrer durch die vorliegende Verordnung geänderten Form, wonach die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vorzunehmende…
Nach Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates wird unter anderem die Möglichkeit bestehen, dass die eindeutige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.