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Um sicherzustellen, dass der sozialen Dimension Europas entsprechend der Säule angemessen Rechnung getragen und ein Mindestbetrag der Mittel für die Bedürftigsten eingestellt wird, sollten die Mitgliedstaaten mindestens 25 % ihrer Mittel der ESF+-Komponente mit geteilter Mittelverwaltung für die Förderung der sozialen Inklusion bereitstellen.
Die Mitgliedstaaten stellen mindestens 25 % ihrer Mittel der ESF+-Komponente mit geteilter Mittelverwaltung für die spezifischen Ziele im Politikbereich…
Die Mitgliedstaaten stellen in jedem Programm einen angemessenen Betrag ihrer Mittel der ESF+-Komponente mit geteilter Mittelverwaltung für den Aufbau von…
Um die anhaltend hohe Kinderarmut in der Union zu bekämpfen und im Einklang mit Grundsatz 11 der Säule, wonach Kinder das Recht auf Schutz vor Armut und Kinder…
Eine effiziente und wirksame Durchführung der aus dem ESF+ unterstützten Maßnahmen setzt eine gute Regierungsführung und eine Partnerschaft zwischen allen…
Durch den ESF+ sollte zur Beseitigung der Armut beigetragen werden, indem nationale Programme zur Bekämpfung von Nahrungsmangel und materieller Deprivation…
Der ESF sollte zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 beitragen, indem er eine stärkere Mittelkonzentration auf die Prioritäten der Union gewährleistet. Ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.