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Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung sollten die für die Verarbeitung Verantwortlichen in den Mitgliedstaaten ihre Aufgaben für die Zwecke dieser Verordnung gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates wahrnehmen. Die Würde und die Achtung der Privatsphäre der Endempfänger von Vorhaben im Rahmen des spezifischen Ziels „Bekämpfung materieller Deprivation durch Nahrungsmittelhilfe und/oder materielle Basisunterstützung für die am stärksten benachteiligten Personen, einschließlich Kindern, und Durchführung flankierender Maßnahmen zur Förderung ihrer sozialen Inklusion“ sollten gewährleistet sein. Um eine Stigmatisierung zu vermeiden, sollten Personen, die Nahrungsmittel und/oder materielle Basisunterstützung erhalten, nicht verpflichtet sein, sich auszuweisen, wenn sie die Unterstützung erhalten oder wenn sie an Umfragen zu den am stärksten benachteiligten Personen teilnehmen, die vom ESF+ profitiert haben.
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten nur dann zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugt sein, wenn dies zum Zwecke der Entlastung sowie der…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der vorliegenden Verordnung sollte gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU)…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sind nur dann zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugt, wenn dies für die Erfüllung ihrer jeweiligen…
Personenbezogene Daten, die für die Zwecke der Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung erhoben werden, sollten in einer Weise verarbeitet werden, die mit…
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke dieser Richtlinie finden sowohl die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Union über den Schutz personenbezogener Daten, insbesondere mit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.