Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates
Die hochrangige Expertengruppe für Informationssysteme und Interoperabilität kam in ihrem Abschlussbericht vom 11. Mai 2017 zu dem Schluss, dass es notwendig und technisch möglich ist, auf Lösungen für die Interoperabilität hinzuarbeiten, und dass diese Interoperabilität grundsätzlich sowohl operative Verbesserungen bewirken als auch gemäß den Datenschutzvorschriften umgesetzt werden könnte.
Erwägungsgrund 5 32019R0817Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen