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Die Projekte in Bezug auf die transeuropäischen Verkehrsnetze gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates werden auch weiterhin aus dem Kohäsionsfonds finanziert, sowohl in geteilter Mittelverwaltung als auch im direkten Haushaltsvollzug im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ gemäß einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ (im Folgenden „CEF-Verordnung für 2021 bis 2027“).
Der Betrag der auf die Fazilität "Connecting Europe" zu übertragenden Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds beträgt 10 000 000 000 EUR. Sie wird für…
Die Projekte in Bezug auf die transeuropäischen Verkehrsnetze gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität…
Um den Ausbau der Verkehrs- und Energieinfrastruktur unionsweit im erforderlichen Maß zu beschleunigen, wird eine Fazilität "Connecting Europe" gemäß der…
Im Rahmen des Kohäsionsfonds werden Verkehrsinfrastrukturprojekte mit europäischem Mehrwert im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 mit einem Betrag in Höhe…
Die Kommission führt den Betrag der Unterstützung, der aus dem Kohäsionsfonds auf die Fazilität „Connecting Europe“ (im Folgenden „CEF“) übertragen wird, die…
Mit der Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates wird die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) geschaffen. Die CEF ermöglicht die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.