Erwägungsgrund 92 32013R1303
Ein erheblicher Anteil der Unionsausgaben entfällt auf Großprojekte, die häufig strategische Bedeutung für die Umsetzung der Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum haben. Es ist daher gerechtfertigt, dass die vorliegende Verordnung für Vorhaben, die bestimmte Grenzwerte überschreiten, nach wie vor spezielle Genehmigungsverfahren vorsieht. Der Grenzwert sollte im Verhältnis zu den förderfähigen Gesamtkosten unter Berücksichtigung der erwarteten Nettoeinnahmen festgelegt werden, wobei der Grenzwert für Verkehrsprojekte wegen der in diesem Sektor üblicherweise umfangreicheren Investitionen höher sein sollte. Entsprechend sollte im Interesse der Klarheit der Inhalt eines Antrags für ein Großprojekt definiert werden. In dem Antrag sollten Angaben enthalten sein, durch die belegt werden kann, dass durch den Finanzbeitrag der Fonds nicht in großem Umfang Arbeitsplätze an bereits innerhalb der Union bestehenden Standorten abgebaut werden.