Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 114 delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge der vorliegenden Verordnung, mit Ausnahme der Anhänge III, IV, XI, XIII, XIV, XVII und XXVI, zu erlassen, um Anpassungen an während des Programmplanungszeitraums auftretenden Veränderungen vorzunehmen.
Die Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 29 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Anhänge I, II, III, IV, V, VI, VII, VIII und IX zu…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 21 der vorliegenden Verordnung zur Änderung ihrer Anhänge I, II, III und IV delegierte Rechtsakte zu…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, zur Änderung der Anhänge III, IV und VIII delegierte Rechtsakte nach Artikel 37 zu erlassen.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 15 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Anhänge II, III und IV dieser Verordnung zu ändern,…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, im Einklang mit Artikel 117 delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge V, VI, IX, X und XI zu erlassen, um…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 14a delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge I bis IV zu erlassen, um sie unter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.