Erwägungsgrund 23 32019R0788
Um den Übergang zu dem neuen zentralen Online-Sammelsystem zu erleichtern, sollten Organisatorengruppen bis 31. Dezember 2022 weiterhin die Möglichkeit haben, ihr eigenes Online-System zur unionsweiten Sammlung einzurichten und über dieses System Unterstützungsbekundungen für Initiativen zu sammeln, die gemäß dieser Verordnung registriert wurden. Sie sollten für jede Initiative ein gesondertes individuelles Online-Sammelsystem nutzen. Die von einer Organisatorengruppe eingerichteten und betriebenen individuellen Online-Sammelsysteme sollten mit den technischen und sicherheitsspezifischen Funktionen ausgestattet sein, die erforderlich sind, um während des gesamten Verfahrens die Sicherheit der Datensammlung, -speicherung und -übertragung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sollte die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten detaillierte technische Spezifikationen für Online-Sammelsysteme festlegen. Die Kommission sollte sich dabei von der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA), die die Organe der Union bei der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen unterstützt, beraten lassen dürfen.