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Die Kommission kann die Frist für Zahlungen, die keine Vorfinanzierung darstellen, für höchstens sechs Monate unterbrechen, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
Es liegen Nachweise vor, die auf einen gravierenden Mangel hindeuten, für den keine Korrekturmaßnahmen ergriffen wurden;
die Kommission muss zusätzliche Überprüfungen durchführen, nachdem sie Information darüber erhalten hat, dass Ausgaben in einem Zahlungsantrag mit einer Unregelmäßigkeit in Verbindung stehen könnten.
Der Mitgliedstaat kann einer Verlängerung des Unterbrechungszeitraums um weitere drei Monate zustimmen.
Die Kommission beschränkt die Unterbrechung auf den Teil der Ausgaben, die von den in Absatz 1 genannten Elementen betroffen sind, es sei denn, eine Bestimmung des betroffenen Teils der Ausgaben ist nicht möglich. Die Kommission informiert den Mitgliedstaat und die Verwaltungsbehörde schriftlich über den Grund der Unterbrechung und fordert sie auf, die Situation zu bereinigen. Die Kommission beendet die Unterbrechung, sobald die Maßnahmen zur Behebung der in Absatz 1 genannten Elemente ergriffen wurden.
In den fondsspezifischen Regelungen für den EMFAF können spezifische Grundlagen für Unterbrechungen von Zahlungen festgelegt werden, die sich auf die Nichteinhaltung der Regelungen der Gemeinsamen Fischereipolitik beziehen.
Der bevollmächtigte Anweisungsbefugte im Sinne der Haushaltsordnung kann die Zahlungsfrist bei einem Antrag auf Zwischenzahlung für maximal sechs Monate…
Die Zahlungsfrist gemäß Absatz 1 kann durch die Verwaltungsbehörde in den folgenden hinreichend begründeten Fällen unterbrochen werden: Der betreffende…
der Mitgliedstaat hat es versäumt, die erforderlichen Schritte zur Bereinigung einer Situation zu unternehmen, die zu einer Zahlungsunterbrechung gemäß Artikel…
Der Mitgliedstaat hat versäumt, die erforderlichen Schritte zur Bereinigung einer Situation zu setzen, die zu einer Zahlungsunterbrechung gemäß Artikel 46…
Die Gründe für die Unterbrechung der Zahlungsfrist werden unverzüglich den teilnehmenden Ländern und der Bescheinigungsbehörde mitgeteilt. Die Unterbrechung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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