Erwägungsgrund 42 32021R1139
Es sollte möglich sein, den Ausgleich für Betreiber des Fischerei- und Aquakultursektors im Fall von außergewöhnlichen Ereignissen, die eine erhebliche Störung der Märkte verursachen, aus dem EMFAF zu unterstützen.
Es sollte möglich sein, den Ausgleich für Betreiber des Fischerei- und Aquakultursektors im Fall von außergewöhnlichen Ereignissen, die eine erhebliche Störung der Märkte verursachen, aus dem EMFAF zu unterstützen.