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Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands sollte es möglich sein, die technische Hilfe, die mit der Programmdurchführung verbunden ist, auf Initiative des Mitgliedstaats mittels Pauschalfinanzierungen basierend auf dem Fortschritt der Programmdurchführung einzusetzen, die auch horizontale Aufgaben abdecken können. Zur Erleichterung der Durchführung des AMIF, des ISF und des BMVI sowie der Interreg-Programme sollte jedoch nur die Pauschalfinanzierung angewendet werden. Zur Erleichterung des Finanzmanagements sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, eine oder mehrere Stellen anzugeben, an die die damit in Verbindung stehenden Erstattungen geleistet werden sollen. Da diese Erstattungen in Form einer Pauschalfinanzierung geleistet werden, sollte im Rahmen von Überprüfungen und Prüfungen lediglich geprüft werden, ob die zur Erstattung des Unionsbeitrags führenden Bedingungen erfüllt sind; die zugrunde liegenden Ausgaben sollten jedoch keiner Überprüfung oder Prüfung unterliegen. Wird jedoch Kontinuität mit dem Zeitraum 2014-2020 gewünscht, sollte der Mitgliedstaat auch die Möglichkeit erhalten, die förderfähigen Kosten weiterhin erstattet zu bekommen, die tatsächlich beim Begünstigten entstanden sind und bei der Durchführung von Vorhaben für technische Hilfe, die durch ein getrenntes Programm oder mehrere getrennte Programme bzw. eine Priorität oder mehrere Prioritäten innerhalb der Programme eingesetzt wurde, entrichtet wurden. Die Mitgliedstaaten sollten in ihren Partnerschaftsvereinbarungen angeben, in welcher Form der Unionsbeitrag für die technische Hilfe für den gesamten Programmplanungszeitraum geleistet werden soll. Unabhängig von der gewählten Form sollte die technische Hilfe durch gezielte Maßnahmen zum Aufbau administrativer Kapazitäten ergänzt werden können, bei denen die Erstattungsmethoden nicht mit Kosten verknüpft sind. Maßnahmen und Leistungen wie auch die entsprechenden Zahlungen der Union sollten in einem Fahrplan vereinbart werden und zu Zahlungen für Ergebnisse vor Ort führen können.
Die Formen der Unionsfinanzierung und die Arten des Haushaltsvollzugs im Rahmen dieser Verordnung sollten danach ausgewählt werden, ob und inwieweit sie sich…
Um den Verwaltungsaufwand zu verringern, könnte die technische Hilfe für die Verwaltung, Überwachung, Information und Kommunikation sowie die Kontrolle und…
Der Unionsbeitrag für technische Hilfe in einem Mitgliedstaat erfolgt entweder gemäß Artikel 51 Buchstabe b oder e. Der Mitgliedstaat gibt in der…
Artikel 103 muss insbesondere hinsichtlich des Anwendungsbereichs von Finanzhilfen klarer gefasst werden. Um die Verwaltung von Finanzhilfen zu verbessern und…
Um den unmittelbaren Einsatz von Pauschalfinanzierungen zu ermöglichen, sollten alle Pauschalfinanzierungen, die von den Mitgliedstaaten im Zeitraum 2014-2020…
Die technische Hilfe für jedes Interreg-Programm wird als Pauschalfinanzierung erstattet, indem die Prozentsätze aus Absatz 3 dieses Artikels auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.