Erwägungsgrund 83 32021R1060Im Hinblick darauf, eine angemessene Mittelaufteilung auf die Regionenkategorien zu gewährleisten, sollten grundsätzlich die Gesamtzuweisungen an…
Erwägungsgrund 14 32013R1310Damit die Mitgliedstaaten auf flexiblere Art die Bedürfnisse ihres Agrarsektors berücksichtigen oder ihre Politik der Entwicklung des ländlichen Raums…
Erwägungsgrund 79 32013R1303VERORDNUNG (EU) Nr. 1303/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates
Um einen geeigneten Finanzrahmen für die Fonds vorzugeben, sollte die Kommission mittels Durchführungsrechtsakten auf Grundlage eines objektiven und…
Erwägungsgrund 8 32022R0585VERORDNUNG (EU) 2022/585 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 514/2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements, (EU) Nr. 516/2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und (EU) 2021/1147 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Um bei der Umsetzung der politischen Ziele der Fonds für innere Angelegenheiten 2014-2020 und 2021-2027 Kontinuität zu gewährleisten und einen reibungslosen…
Art. 112 Abs. 3 Buchst. b 32021R1060Festlegung der Kofinanzierungssätze
70 % für Übergangsregionen, die für den Zeitraum 2014-2020 als weniger entwickelte Regionen definiert wurden;
Erwägungsgrund 127 32021R2115VERORDNUNG (EU) 2021/2115 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
Um einen plötzlichen und erheblichen Rückgang der Unterstützung in den Sektoren zu vermeiden, für die im Zeitraum 2015-2022 eine nationale Übergangsbeihilfe…