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Mit der Verordnung (EU) 2021/444 des Europäischen Parlaments und des Rates wird das Programm „Zoll“ für die Zusammenarbeit im Zollwesen (im Folgenden „Programm „Zoll“) aufgestellt, mit dem die Zollunion und die Zollbehörden unterstützt werden. Zur Wahrung der Kohärenz und der horizontalen Koordinierung der Kooperationsmaßnahmen in Bezug auf den Zoll und die Zollkontrollausrüstung sollte die Umsetzung dieser Maßnahmen auf der Grundlage eines einzigen Rechtsakts, nämlich des Programms „Zoll“, erfolgen und ein einziges Regelwerks erhalten. Daher sollten mit diesem Instrument nur die Anschaffung, Wartung und Modernisierung förderfähiger Zollkontrollausrüstung unterstützt werden, während alle anderen damit zusammenhängende Maßnahmen, beispielsweise Kooperationsmaßnahmen zur Ermittlung des Ausrüstungsbedarfs oder Schulungen zu der betreffenden Ausrüstung, über das Programm „Zoll“ gefördert werden sollten.
Die Zollkontrollausrüstungsinstrumentverordnung wird in Kürze erlassen. Zur Wahrung der Kohärenz und der horizontalen Koordinierung aller Kooperationsmaßnahmen,…
Darüber hinaus sollte aus dem Instrument bei Bedarf auch die Anschaffung oder Modernisierung von Zollkontrollausrüstung gefördert werden, die dazu bestimmt ist,…
Das mit der Verordnung (EU) Nr. 1294/2013 eingerichtete Programm „Zoll 2020“ und dessen Vorläuferprogramme haben erheblich dazu beigetragen, die Zusammenarbeit…
Mit Blick auf die Kostenwirksamkeit sollten im Rahmen des Programms mögliche Synergien mit anderen Maßnahmen der Union in verwandten Bereichen, etwa mit dem…
Es ist daher angebracht, ein neues Instrument für finanzielle Hilfe für an Grenzen aller Art einsetzbare Zollkontrollausrüstung zu schaffen. Dieses Instrument…
Mit dem Programm sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission unterstützt werden, indem ein Rahmen für Maßnahmen festgelegt wird, die darauf abzielen, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.