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Darüber hinaus sollte aus dem Instrument bei Bedarf auch die Anschaffung oder Modernisierung von Zollkontrollausrüstung gefördert werden, die dazu bestimmt ist, neue Ausrüstungsteile oder neue Funktionen für bestehende Ausrüstungsteile unter Betriebsbedingungen zu erproben, bevor die Mitgliedstaaten damit beginnen, solche neue Ausrüstung in großem Umfang anzuschaffen. Insbesondere sollten bei der Erprobung unter Betriebsbedingungen die Forschungsergebnisse im Bereich Zollkontrollausrüstung im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates überprüft werden. Die Kommission sollte Anreize dafür schaffen, dass zwei oder mehr Mitgliedstaaten die Beschaffung und Erprobung von Zollkontrollausrüstung unter Nutzung der im Rahmen des Programms „Zoll“ bestehenden Instrumente der Zusammenarbeit gemeinsam durchführen.
Die Kommission schafft Anreize für eine gemeinsame Beschaffung und eine gemeinsame Erprobung von Zollkontrollausrüstung durch zwei oder mehr Mitgliedstaaten.
Umfasst die aus dem Instrument geförderte Maßnahme die Anschaffung oder Modernisierung von Zollkontrollausrüstung, richtet die Kommission einen…
Mit der Verordnung (EU) 2021/444 des Europäischen Parlaments und des Rates wird das Programm „Zoll“ für die Zusammenarbeit im Zollwesen (im Folgenden „Programm…
Es ist daher angebracht, ein neues Instrument für finanzielle Hilfe für an Grenzen aller Art einsetzbare Zollkontrollausrüstung zu schaffen. Dieses Instrument…
Die Zollkontrollausrüstungsinstrumentverordnung wird in Kürze erlassen. Zur Wahrung der Kohärenz und der horizontalen Koordinierung aller Kooperationsmaßnahmen,…
Um der wichtigen Rolle der Zollbehörden der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen gerecht zu werden und sicherzustellen, dass sie über ausreichende Mittel zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.