Erwägungsgrund 4 32022R0078VERORDNUNG (EU) 2022/78 DER KOMMISSION vom 19. Januar 2022 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Dazomet, Hexythiazox, Metam und Methylisothiocyanat in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
In den mit Gründen versehenen Stellungnahmen der Behörde wurden die geltenden Codex-Rückstandshöchstgehalte (CXL) berücksichtigt. Bei der Festsetzung der RHG…
Erwägungsgrund 6 32021R0618In den mit Gründen versehenen Stellungnahmen der Behörde wurden die geltenden Codex-Rückstandshöchstgehalte (CXL) berücksichtigt. Bei der Festsetzung der RHG…
Erwägungsgrund 6 32020R1566VERORDNUNG (EU) 2020/1566 DER KOMMISSION vom 27. Oktober 2020 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Bupirimat, Carfentrazon-ethyl, Ethirimol und Pyriofenon in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
In den mit Gründen versehenen Stellungnahmen der Behörde wurden die geltenden Codex-Rückstandshöchstgehalte (CXL) berücksichtigt. Bei der Festsetzung der RHG…
Erwägungsgrund 7 32021R0644VERORDNUNG (EU) 2021/644 DER KOMMISSION vom 15. April 2021 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Fluxapyroxad, Hymexazol, Metamitron, Penflufen und Spirotetramat in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
In den mit Gründen versehenen Stellungnahmen der Behörde wurden die geltenden Codex-Rückstandshöchstgehalte (CXL) berücksichtigt. Bei der Festsetzung der RHG…
Erwägungsgrund 4 32021R1841VERORDNUNG (EU) 2021/1841 DER KOMMISSION vom 20. Oktober 2021 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von 6-Benzyladenin und Aminopyralid in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
In den mit Gründen versehenen Stellungnahmen der Behörde wurden die geltenden Codex-Rückstandshöchstgehalte (im Folgenden „CXL“) berücksichtigt. Bei der…
Erwägungsgrund 5 32022R1343VERORDNUNG (EU) 2022/1343 DER KOMMISSION vom 29. Juli 2022 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Acequinocyl, Chlorantraniliprol und Emamectin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde hat in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen den geltenden CXL Rechnung getragen. Bei der Festsetzung der RHG wurden CXL berücksichtigt, die…