Erwägungsgrund 8 32021R1110VERORDNUNG (EU) 2021/1110 DER KOMMISSION vom 6. Juli 2021 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Ametoctradin, Bixafen, Fenazaquin, Spinetoram, Tefluthrin und Thiencarbazon-methyl in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
In den mit Gründen versehenen Stellungnahmen der Behörde wurden die geltenden Codex-Rückstandshöchstgehalte (CXL) berücksichtigt. Bei der Festsetzung der RHG…
Erwägungsgrund 5 32022R1343VERORDNUNG (EU) 2022/1343 DER KOMMISSION vom 29. Juli 2022 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Acequinocyl, Chlorantraniliprol und Emamectin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde hat in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen den geltenden CXL Rechnung getragen. Bei der Festsetzung der RHG wurden CXL berücksichtigt, die…
Erwägungsgrund 4 32007R0321VERORDNUNG (EG) Nr. 321/2007 DER KOMMISSION vom 23. März 2007 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 396/92 über die Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex —
Erwägungsgrund 4 32005R1966VERORDNUNG (EG) Nr. 1966/2005 DER KOMMISSION vom 1. Dezember 2005 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2061/89 über die Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex —
Erwägungsgrund 4 32007R0630VERORDNUNG (EG) Nr. 630/2007 DER KOMMISSION vom 4. Juni 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 des Rates zur Berücksichtigung der Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex —
Erwägungsgrund 4 32005R0025VERORDNUNG (EG) Nr. 25/2005 DER KOMMISSION vom 7. Januar 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 des Rates zur Verlängerung von Gemeinschaftszollkontingenten für Jute- und Kokoserzeugnisse
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex —