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In seinen Schlussfolgerungen vom 8. und 9. März 2007 und vom 23. und 24. Oktober 2014 billigte der Europäische Rat die Zielvorgabe der Union für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2020 bzw. den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030. Die Bestimmungen dieser Verordnung über die Festlegung des Klimaziels der Union für 2040 lassen die in den Verträgen verankerten Rolle des Europäischen Rates bei der Festlegung der allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der Union für die Entwicklung der Klimapolitik der Union unberührt.
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 23./24. Oktober 2014 zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 das verbindliche Ziel…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 23./24. Oktober 2014 zu dem Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 das verbindliche Ziel…
Das verbindliche Ziel, die internen gesamtwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren, wurde in den…
Die Union und ihre Mitgliedstaaten haben am 6. März 2015 ihren beabsichtigten nationalen Beitrag mitgeteilt, mit dem sie sich zu dem verbindlichen Ziel…
Durch die Annahme der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates hat die Union das Ziel, die gesamte Wirtschaft bis spätestens 2050…
In den Schlussfolgerungen vom 23. und 24. Oktober 2014 billigte der Europäische Rat einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik der Union bis 2030, mit dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.