Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Interoperabilitätskomponenten erstrecken sich auf das VIS, das SIS, das EES, das ETIAS, Eurodac und ECRIS-TCN sowie auf Europol-Daten, damit diese Europol-Daten gleichzeitig mit diesen EU-Informationssystemen abgefragt werden können. Es ist daher angezeigt, diese Interoperabilitätskomponenten für die Durchführung automatisierter Abfragen und beim Zugang zum VIS zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken zu nutzen. Hierzu sollte auf das mit der Verordnung (EU) 2019/818 eingerichtete Europäische Suchportal (ESP) zurückgegriffen werden, damit die Behörden der Mitgliedstaaten entsprechend ihren Zugriffsrechten einen raschen, unterbrechungsfreien, effizienten, systematischen und kontrollierten Zugang zu den Informationssystemen der EU, den Europol-Daten und den Interpol-Datenbanken erhalten, die sie benötigen, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können und um zu den Zielen des VIS beizutragen.
Die Interoperabilitätskomponenten erstrecken sich auf das VIS, das SIS, das EES, das ETIAS, Eurodac und das ECRIS-TCN sowie auf Europol-Daten, damit…
Die Interoperabilitätskomponenten sollten sich auf das EES, das VIS, das ETIAS, Eurodac, das SIS und das ECRIS-TCN erstrecken. Zudem sollten sie sich auf…
Die Interoperabilitätskomponenten sollten sich auf das EES, das VIS, das ETIAS, Eurodac, das SIS und das ECRIS-TCN erstrecken. Zudem sollten sie sich auf…
Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 27a Interoperabilität mit anderen EU-Informationssystemen und den Europol-Daten Es wird Interoperabilität zwischen…
Um den systematischen Rückgriff auf die einschlägigen EU-Informationssysteme zu ermöglichen, sollte das ESP für die Abfrage des CIR, des EES, des VIS, des…
Um den systematischen Rückgriff auf die einschlägigen EU-Informationssysteme zu ermöglichen, sollte das ESP für die Abfrage des CIR, des EES, des VIS, des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.