Erwägungsgrund 11 32018R1240
ETIAS sollte zur Erleichterung der von Grenzschutzbeamten an den Außengrenzübergangsstellen durchgeführten Grenzübertrittskontrollen beitragen. Es sollte auch eine koordinierte und einheitliche Überprüfung von Drittstaatsangehörigen gewährleisten, die eine Reise in die Mitgliedstaaten planen und dazu eine Reisegenehmigung beantragen müssen. Außerdem sollte es Antragstellern ermöglichen, sich besser darüber zu informieren, ob sie zur Einreise in die Mitgliedstaaten berechtigt sind. Darüber hinaus sollte ETIAS zur Erleichterung der Grenzübertrittskontrollen beitragen, da sich durch den Einsatz des Systems die Zahl der Einreiseverweigerungen an den Außengrenzen verringert und Grenzschutzbeamte mit bestimmten Zusatzinformationen in Bezug auf Kennzeichnungen ausgerüstet werden.