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Es ist notwendig, die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie die zentrale Zugangsstelle, über die die Anträge auf Zugriff auf VIS-Daten zu stellen sind, zu benennen und eine Liste der operativen Stellen innerhalb der benannten Behörden zu führen, die für die konkreten Zwecke der Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer Straftaten oder sonstiger schwerer Straftaten zur Beantragung eines solchen Zugangs berechtigt sind.
Die benannten Behörden der Mitgliedstaaten können im Einzelfall und auf einen begründeten — schriftlichen oder elektronischen — Antrag hin auf die im VIS nach…
Es ist notwendig, die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie die zentrale Zugangsstellen, über die die Anträge auf Zugang zu EES-Daten zu stellen sind,…
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die zentralen Zugangsstellen, über die der Zugang erfolgt, müssen benannt werden, und es muss eine Liste der…
Daher müssen die Behörden der Mitgliedstaaten, die zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten zur…
Für die Bekämpfung des Terrorismus und sonstiger schwerwiegender Straftaten ist es von größter Wichtigkeit, dass die betreffenden Stellen in ihrem jeweiligen…
Anträge auf Zugriff auf im VIS-Zentralsystem gespeicherte Daten sollten von den operativen Stellen innerhalb der benannten Behörden bei der zentralen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.