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In der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 sollte auch die Systemarchitektur des VIS festgelegt werden. Die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) sollte für die technische Entwicklung und das Betriebsmanagement des VIS und seiner Komponenten verantwortlich sein. Arbeitet eu-LISA bei Aufgaben im Zusammenhang mit dem VIS mit externen Auftragnehmern zusammen, so sollte sie die Tätigkeiten des Auftragnehmers genau überwachen, um sicherzustellen, dass die Verordnung (EG) Nr. 767/2008, insbesondere Bestimmungen zu Sicherheit, Geheimhaltung und Datenschutz, eingehalten werden. Das Betriebsmanagement des VIS sollte nicht an private Unternehmen oder private Organisationen übertragen werden.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im…
Nach der Verordnung (EU) 2018/1240 wird die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im…
Nach der Verordnung (EU) 2018/1240 wird die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit…
Nach der Verordnung (EU) 2018/1240 wird die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit…
Gemäß der vorgeschlagenen Verordnung tritt die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.