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In der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (im Folgenden „Agenda 2030“) wurde die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane als eines der 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) hervorgehoben, nämlich SDG 14 („Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen“). Die Union setzt sich uneingeschränkt für dieses Ziel und seine Umsetzung ein. In diesem Zusammenhang hat sie sich verpflichtet, eine nachhaltige blaue Wirtschaft zu fördern, die mit der maritimen Raumplanung, der Erhaltung der biologischen Ressourcen und der Erreichung eines guten Umweltzustands gemäß der Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Einklang steht, sowie bestimmte Formen von Fischereisubventionen zu verbieten, die zu Überkapazitäten und Überfischung beitragen, Subventionen zu beseitigen, die einen Beitrag zur illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten (IUU) Fischerei leisten, und keine neuen Subventionen einzuführen. Das letztgenannte Ergebnis sollte sich aus den Verhandlungen innerhalb der Welthandelsorganisation (WHO) über Fischereisubventionen ergeben. Darüber hinaus hat sich die Union im Rahmen der Verhandlungen der WHO auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2002 und der Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung (Rio+20) im Jahr 2012 verpflichtet, Subventionen, die zu Überkapazitäten in der Fischerei und zu Überfischung beitragen, abzuschaffen.
Als globaler Akteur setzt sich die Union im Einklang mit der Gemeinsamen Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und…
Auf dem Weltgipfel der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung vom 25. September 2015 verpflichtete sich die Union, die Resolution mit dem…
Die Union hat sich auch einer nachhaltigen Fischereiwirtschaft im Einklang mit den Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik gemäß der Verordnung (EU) Nr.…
Der Schutz und die Wiederherstellung der Meeresumwelt sind eines der übergeordneten Ziele der Umweltpolitik der Union. Das LIFE-Programm sollte Folgendes…
Meeresvermüllung ist naturgemäß grenzüberschreitend und wird als zunehmendes globales Problem anerkannt. Die Verminderung der Meeresvermüllung ist wichtig für…
Im Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 14 der Vereinten Nationen wird auf die Bedrohungen aufgrund der Verschmutzung der Meere, der Nährstoffanreicherung, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.