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Der EMFAF sollte sich auf eine einfache Struktur stützen, ohne Maßnahmen und detaillierte Förderfähigkeitsbestimmungen auf Unionsebene im Vorfeld übermäßig präskriptiv festzulegen. Stattdessen sollten für jede Priorität umfassende spezifische Ziele beschrieben werden. Die Mitgliedstaaten sollten daher ihre Programme vorbereiten, in denen sie die am besten geeigneten Mittel zur Erreichung dieser Ziele angeben. Eine Vielzahl von Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten in diesen Programmen genannt werden, könnten im Rahmen der Regeln der vorliegenden Verordnung und der Verordnung (EU) 2021/1060 unterstützt werden, sofern sie unter die in der vorliegenden Verordnung festgelegten spezifischen Ziele fallen. Es sollte jedoch eine Liste nicht förderfähiger Vorhaben erstellt werden, um schädliche Auswirkungen auf die Bestandserhaltung zu vermeiden. Darüber hinaus sollten Investitionen und Ausgleichszahlungen für die Flotte streng an die Einhaltung der Erhaltungsziele der GFP gebunden sein.
Unbeschadet der in der Verordnung (EU) 2021/1060 festgelegten Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben können die Mitgliedstaaten im Rahmen des vorliegenden…
Gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ist die finanzielle Unterstützung durch die Union im Rahmen des…
Maßnahmen zur Förderung der internationalen Meerespolitik im Rahmen des EMFAF zielen darauf ab, den übergreifenden Rahmen internationaler und regionaler…
Um in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht nachhaltige Fangtätigkeiten zu stärken, sollte es möglich sein, aus dem EMFAF Vorhaben zur…
Die Ergebnisse der EMFAF in den Mitgliedstaaten sollten auf der Grundlage von Indikatoren bewertet werden. Die Mitgliedstaaten sollten im Einklang mit der…
Im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung sollte jeder Mitgliedstaat ein einziges Programm ausarbeiten, das von der Kommission zu genehmigen ist. Die Kommission…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.