Gesetze
Gesetz wird geladen …
Alle personenbezogenen Indikatoren sind nach Altersgruppen (< 18, 18-60, > 60) und Geschlecht auszuweisen. Spezifisches Ziel des Artikels 3 Absatz 2 Buchstabe a 1. Zahl der Teilnehmer, die die Aus- und Fortbildung als nützlich für ihre Arbeit erachten; 2. Zahl der Teilnehmer, die drei Monate nach der Aus- und Fortbildungsmaßnahme mitgeteilt haben, dass sie die während der Aus- und Fortbildung erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen anwenden; 3. Zahl der Personen, bei denen Alternativen zur Inhaftierung angewandt wurden, unter getrennter Angabe der 3.1. Zahl der unbegleiteten Minderjährigen, bei denen Alternativen zur Inhaftierung angewandt wurden; 3.2. Zahl der Familien, bei denen Alternativen zur Inhaftierung angewandt wurden. Spezifisches Ziel des Artikels 3 Absatz 2 Buchstabe b 1. Zahl der Teilnehmer an Sprachkursen, die nach Abschluss des Sprachkurses ihr Kompetenzniveau in der Sprache des Aufnahmelandes um mindestens eine Stufe gemäß dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen oder einem gleichwertigen nationalen System verbessert haben; 2. Zahl der Teilnehmer, die angegeben haben, dass die Maßnahme für ihre Integration hilfreich gewesen ist; 3. Zahl der Teilnehmer, die die Anerkennung oder Bewertung ihrer in einem Drittland erworbenen Qualifikationen oder Fähigkeiten beantragt haben; 4. Zahl der Teilnehmer, die eine langfristige Aufenthaltsberechtigung beantragt haben. Spezifisches Ziel des Artikels 3 Absatz2 Buchstabe c 1. Zahl der Rückkehrer, die freiwillig zurückgekehrt sind; 2. Zahl der Rückkehrer, die abgeschoben wurden; 3. Zahl der Rückkehrer, die Gegenstand von Alternativen zur Inhaftierung waren. Spezifisches Ziel des Artikels 3 Absatz 2 Buchstabe d 1. Zahl der Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder denen internationaler Schutz zuerkannt wurde und die von einem Mitgliedstaat in einen anderen überstellt worden sind; 2. Zahl der neu angesiedelten Personen; 3. Zahl der Personen, die im Rahmen der Aufnahme aus humanitären Gründen aufgenommen worden sind.
Alle personenbezogenen Indikatoren sind nach Altersgruppen (< 18, 18-60, > 60) und Geschlecht auszuweisen. Spezifisches Ziel des Artikels 3 Absatz 2 Buchstabe a…
Spezifisches Ziel nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a 1. Zahl der IKT-Systeme, bei denen Interoperabilität in den Mitgliedstaaten/mit sicherheitsrelevanten…
Die personenbezogenen Daten sind nach Geschlecht aufzuschlüsseln (Frauen, Männer, nicht-binäre Menschen ). Falls bestimmte Ergebnisse nicht möglich sind,…
Spezifisches Ziel nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a Output-Indikatoren 1. Zahl der Teilnehmer an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2. Zahl der…
Spezifisches Ziel gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a 1. Zahl der im Pool für technische Ausrüstung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache…
Personenbezogene Daten sind nach Geschlecht aufzuschlüsseln (Frauen, Männer, nicht-binäre Menschen ). 1. Gemeinsame Outputindikatoren betreffend auf Menschen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.