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Alle personenbezogenen Indikatoren sind nach Altersgruppen (< 18, 18-60, > 60) und Geschlecht auszuweisen. Spezifisches Ziel des Artikels 3 Absatz 2 Buchstabe a Outputindikatoren 1. Zahl der Teilnehmer, die Unterstützung erhalten haben, unter getrennter Angabe der; 1.1. Zahl der Teilnehmer, die Rechtsbeistand erhalten haben; 1.2. Zahl der Teilnehmer, die andere Formen der Unterstützung als rechtliche Unterstützung erhalten haben, so u. a. Informationen und Hilfe während des gesamten Asylverfahrens ; 1.3. Zahl der schutzbedürftigen Teilnehmer, die Unterstützung erhalten haben; 2. Zahl der Teilnehmer an Schulungsmaßnahmen; 3. Zahl der neu geschaffenen Plätze in den Aufnahmeeinrichtungen gemäß dem Besitzstand der Union, unter getrennter Angabe der 3.1. Zahl der neu geschaffenen Plätze für unbegleitete Minderjährige; 4. Zahl der renovierten oder sanierten Plätze in den Aufnahmeeinrichtungen gemäß dem Besitzstand der Union, unter getrennter Angabe der 4.1. Zahl der renovierten oder sanierten Plätze für unbegleitete Minderjährige; Ergebnisindikatoren 5. Zahl der Teilnehmer, die die Aus- und Fortbildung als nützlich für ihre Arbeit erachten; 6. Zahl der Teilnehmer, die drei Monate nach der Aus- und Fortbildungsmaßnahme mitgeteilt haben, dass sie die während der Aus- und Fortbildung erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen anwenden; 7. Zahl der Personen, bei denen Alternativen zur Inhaftierung angewandt wurden, unter getrennter Angabe der 7.1. Zahl der unbegleiteten Minderjährigen, bei denen Alternativen zur Inhaftierung angewandt wurden; 7.2. Zahl der Familien, bei denen Alternativen zur Inhaftierung angewandt wurden. Spezifisches Ziel des Artikels 3 Absatz 2 Buchstabe b Outputindikatoren 1. Zahl der Teilnehmer an Maßnahmen zur Ausreisevorbereitung. 2. Zahl der lokalen und regionalen Behörden, die Unterstützung für die Umsetzung von Integrationsmaßnahmen erhalten haben. 3. Zahl der Teilnehmer, die Unterstützung erhalten haben, unter getrennter Angabe der: 3.1. Zahl der Teilnehmer an Sprachkursen; 3.2. Zahl der Teilnehmer an Kursen in Staatsbürgerkunde; 3.3. Zahl der Teilnehmer, die personalisierte Berufsberatung erhalten haben. 4. Zahl der Informationspakete und -kampagnen zur Aufklärung über Möglichkeiten der legalen Migration in die Union. 5. Zahl der Teilnehmer, die Informationen oder Unterstützung erhalten haben, um eine Familienzusammenführung zu beantragen. 6. Zahl der Teilnehmer, die Mobilitätsprogramme in Anspruch genommen haben. 7. Zahl der Integrationsprojekte, bei denen lokale und regionale Behörden Begünstigte sind. Ergebnisindikatoren 8. Zahl der Teilnehmer an Sprachkursen, die nach Abschluss des Sprachkurses ihr Kompetenzniveau in der Sprache des Aufnahmelandes um mindestens eine Stufe gemäß dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen oder einem gleichwertigen nationalen System verbessert haben. 9. Zahl der Teilnehmer, die angegeben haben, dass die Maßnahme für ihre Integration hilfreich gewesen ist. 10. Zahl der Teilnehmer, die die Anerkennung oder Bewertung ihrer in einem Drittland erworbenen Qualifikationen oder Fähigkeiten beantragt haben. 11. Zahl der Teilnehmer, die eine langfristige Aufenthaltsberechtigung beantragt haben. Spezifisches Ziel des Artikels 3 Absatz 2 Buchstabe c Outputindikatoren 1. Zahl der Teilnehmer an Schulungsmaßnahmen; 2. Zahl der erworbenen Ausrüstungsgegenstände, einschließlich der Zahl der erworbenen/aktualisierten IKT-Systeme; 3. Zahl der Rückkehrer, die eine Reintegrationshilfe erhalten haben; 4. Zahl der Plätze, die in Hafteinrichtungen geschaffen wurden; 5. Zahl der Plätze, die in Hafteinrichtungen saniert oder renoviert wurden; Ergebnisindikatoren 6. Zahl der Rückkehrer, die freiwillig zurückgekehrt sind; 7. Zahl der Rückkehrer, die abgeschoben wurden; 8. Zahl der Rückkehrer, die Gegenstand von Alternativen zur Inhaftierung waren. Spezifisches Ziel des Artikels 3 Absatz 2 Buchstabe d Outputindikatoren 1. Zahl der geschulten Mitarbeiter; 2. Zahl der Teilnehmer, die Unterstützung bei der Ausreisevorbereitung erhalten haben. Ergebnisindikatoren 3. Zahl der Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder denen internationaler Schutz zuerkannt wurde und die von einem Mitgliedstaat in einen anderen überstellt worden sind; 4. Zahl der neu angesiedelten Personen; 5. Zahl der Personen, die im Rahmen der Aufnahme aus humanitären Gründen aufgenommen worden sind.
Alle personenbezogenen Indikatoren sind nach Altersgruppen (< 18, 18-60, > 60) und Geschlecht auszuweisen. Spezifisches Ziel des Artikels 3 Absatz 2 Buchstabe a…
Spezifisches Ziel nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a Output-Indikatoren 1. Zahl der Teilnehmer an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2. Zahl der…
Spezifisches Ziel gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a Output-Indikatoren 1. Zahl der erworbenen Ausrüstungsgegenstände für Grenzübergangsstellen: 1.1. davon…
Die personenbezogenen Daten sind nach Geschlecht aufzuschlüsseln (Frauen, Männer, nicht-binäre Menschen ). Falls bestimmte Ergebnisse nicht möglich sind,…
Personenbezogene Daten sind nach Geschlecht aufzuschlüsseln (Frauen, Männer, nicht-binäre Menschen ). 1. Gemeinsame Outputindikatoren betreffend auf Menschen…
Für die Berichterstattung über die Fortschritte des Programms im Hinblick auf die in Artikel 3 Absatz 2 genannten besonderen Ziele werden folgende Indikatoren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.