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Die Kommission, der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben in der Europäischen Sicherheitsagenda vom April 2015 gemeinsame Prioritäten für den Zeitraum von 2015 bis 2020 festgelegt, die der Rat in seiner erneuerten Strategie der inneren Sicherheit vom Juni 2015 und das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom Juli 2015 bekräftigt haben, nämlich Verhinderung und Bekämpfung von Terrorismus und Radikalisierung, von schwerer und organisierter Kriminalität und von Cyberkriminalität. Diese gemeinsamen Prioritäten wurden in der Mitteilung der Kommission vom 24. Juli 2020 an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „EU-Strategie für eine Sicherheitsunion“ für den Zeitraum von 2020 bis 2025 bekräftigt.
Die vom Rat im Februar 2010 angenommene Strategie der inneren Sicherheit der Europäischen Union (im Folgenden „Strategie der inneren Sicherheit“) ist ein…
Die vom Rat im Februar 2010 angenommene Strategie der inneren Sicherheit der Europäischen Union (im Folgenden „Strategie der inneren Sicherheit“) ist ein…
Der Rat hat am 14. November 2016 Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Globalen Strategie der EU im Bereich der Sicherheit und Verteidigung verabschiedet, in…
Die Union hat ihre Maßnahmen zur Bewältigung der wachsenden Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit nach Vorlage der Cybersicherheitsstrategie durch…
Die Gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission vom 18. November 2015 über die…
Der Rat begrüßte in seinen Schlussfolgerungen vom 14. Dezember 2015 die Gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.