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Wenn insbesondere nach einer Schengen-Evaluierung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates Mängel oder mögliche Risiken festgestellt werden, sollten die betroffenen Mitgliedstaaten darüber hinaus im Interesse der Solidarität im gesamten Schengen-Raum und im Geiste der geteilten Verantwortung für die innere Sicherheit in der Union angemessen auf diese Mängel reagieren, indem sie die Mittel aus ihren Programmen einsetzen, um gemäß der genannten Verordnung angenommene Empfehlungen umzusetzen.
Bei den in Absatz 2 genannten Regelungen werden auch die Ergebnisse aus den im Rahmen des Schengen-Evaluierungsmechanismus durchgeführten Evaluierungen im…
Wenn insbesondere nach einer Schengen-Evaluierung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates Schwachstellen oder Risiken festgestellt werden,…
Wenn insbesondere nach einer Schengen-Evaluierung Mängel oder mögliche Risiken festgestellt werden, sollten die betroffenen Mitgliedstaaten darüber hinaus im…
Im Anschluss an einen Schengen-Evaluierungsbericht gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 prüft der betroffene Mitgliedstaat, mit der Kommission und der…
In Fällen, in denen die Wirksamkeit der Außengrenzkontrollen so weit reduziert ist, dass das Funktionieren des Schengen-Raums gefährdet ist, entweder weil ein…
Um das gegenseitige Vertrauen der Mitgliedstaaten zu festigen, eine bessere Koordination auf Unionsebene sicherzustellen und den gegenseitigen Druck unter den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.