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Um den Schengen-Besitzstand zu wahren und zu einem hohen Maß an Sicherheit in der Union beizutragen, sind die Mitgliedstaaten seit dem 6. April 2017 verpflichtet, Unionsbürger beim Überschreiten der Außengrenzen der Union einem systematischen Abgleich mit den einschlägigen Datenbanken zu unterziehen. Des Weiteren hat die Kommission eine Empfehlung über die bessere Nutzung von Polizeikontrollen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit an die Mitgliedstaaten gerichtet. Zu den wichtigsten Grundsätzen, von denen sich die Union und die Mitgliedstaaten bei ihren Maßnahmen zur Verwirklichung einer wirksamen und echten Sicherheitsunion leiten lassen, sollten Solidarität unter den Mitgliedstaaten, eine klare Aufteilung der Verantwortlichkeiten, die Achtung der Grundrechte und -freiheiten, das Rechtsstaatsprinzip, eine starke Ausrichtung auf die globale Perspektive und die gebotene Kohärenz mit der externen Dimension der Sicherheit gehören.
Die Kommission kann die in Absatz 1 genannten Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union auffordern, im Rahmen ihrer jeweiligen Mandate Informationen,…
Gemeinsame Maßnahmen bezüglich des Überschreitens der Binnengrenzen durch Personen sowie bezüglich der Grenzkontrollen an den Außengrenzen sollten dem in den…
Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen technischen Vorkehrungen dafür treffen, dass die Endnutzer jedes Mal, wenn sie zur Durchführung einer Abfrage in…
Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen technischen Vorkehrungen dafür treffen, dass die Endnutzer jedes Mal, wenn sie zur Durchführung einer Abfrage in…
Die Unionspolitik im Bereich der Außengrenzen zielt auf einen integrierten Grenzschutz ab, der ein einheitliches und hohes Kontroll- und Überwachungsniveau…
Die Verpflichtung zur Durchführung systematischer Kontrollen bei der Ein- und Ausreise gilt an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten. Zudem gilt sie sowohl bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.