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Die Vorschriften für die Gewährung von Finanzhilfen sind in der Haushaltsordnung festgelegt. Um den Besonderheiten der im Rahmen der CEF geförderten Maßnahmen Rechnung zu tragen und eine einheitliche Durchführung in den unter die CEF fallenden Sektoren sicherzustellen, müssen zusätzliche Angaben zu den Förderfähigkeits- und Gewährungskriterien gemacht werden. Die Auswahl der Projekte und ihrer Finanzierung sollten nur den in der vorliegenden Verordnung und in der Haushaltsordnung vorgesehenen Bedingungen unterliegen. Unbeschadet der Haushaltsordnung sollten in den Arbeitsprogrammen vereinfachte Verfahren vorgesehen werden können.
Finanzhilfen im Rahmen der CEF werden nach Maßgabe des Titels VIII der Haushaltsordnung gewährt und verwaltet.
Für Finanzhilfen werden im Arbeitsprogramm zusätzlich zu den in Artikel 110 der Haushaltsordnung festgelegten Anforderungen die maßgeblichen Auswahl- und…
Finanzhilfen im Rahmen des Programms werden nach Maßgabe des Titels VIII der Haushaltsordnung gewährt und verwaltet und können bis zu 100 % der förderfähigen…
Die Arbeitsprogramme für die Durchführung der technischen Unterstützung sollten festgelegt werden. Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die…
Gemäß der Haushaltsordnung sollte die Kommission Arbeitsprogramme annehmen und das Europäische Parlament und den Rat davon unterrichten. In den…
Im Einklang mit der Haushaltsordnung sollte die Kommission Arbeitsprogramme annehmen und das Europäische Parlament und den Rat davon unterrichten. In den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.