Erwägungsgrund 10 32021R0840
Für den Zeitraum 2021-2027 sollte ein neues Programm (im Folgenden „Programm „Pericles IV““) angenommen werden. Es sollte sichergestellt werden, dass das Programm „Pericles IV“ mit anderen einschlägigen Programmen und Maßnahmen kohärent ist und sie ergänzt. Die Kommission sollte daher alle zur Bewertung des Bedarfs im Zusammenhang mit dem Schutz des Euro erforderlichen Beratungen mit den Hauptverantwortlichen, insbesondere mit den von den Mitgliedstaaten benannten zuständigen nationalen Behörden, der Europäischen Zentralbank (EZB) und Europol innerhalb des in der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 genannten Ausschusses, vor allem in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung, im Hinblick auf die Anwendung des Programms „Pericles IV“ führen. Darüber hinaus sollte die Kommission bei der Durchführung des Programms „Pericles IV“ auf den umfangreichen Erfahrungsschatz der EZB im Zusammenhang mit der Durchführung von Schulungen und der Bereitstellung von Informationen über gefälschte Euro-Banknoten zurückgreifen.