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Das Gemeinsame Unternehmen wird Teil der institutionalisierten Partnerschaften im Rahmen von „Horizont Europa“ sein, die daran arbeiten sollten, die wissenschaftlichen Kapazitäten der Union zur Bewältigung neuer Bedrohungen und künftiger Herausforderungen in einem gestärkten Europäischen Forschungsraum auszubauen, nachhaltige Wertschöpfungsketten in der Union und die strategische Autonomie der Union zu sichern und die Übernahme innovativer Lösungen zur Bewältigung der Herausforderungen in den Bereichen Klima, Umwelt, Gesundheit sowie anderer globaler gesellschaftlicher Herausforderungen im Einklang mit den strategischen Prioritäten der Union zu fördern, auch damit die Union bis 2050 klimaneutral wird.
Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/695 besteht das allgemeine Ziel von „Horizont Europa“ darin, mit den Investitionen der Union in Forschung und…
Die Forschungs- und Innovationstätigkeiten von gemeinsamen Unternehmen sollten gemäß den Artikeln 12 und 13 der Verordnung über „Horizont Europa“ über „Horizont…
Um diesen Anliegen Rechnung zu tragen und die ehrgeizigeren Ziele für europäische Investitionen zu erreichen, sollte mit „Horizont Europa“ eine umfassende…
Um einen kohärenten Ansatz zu gewährleisten und die wissenschaftlichen, technologischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen…
Um die größtmögliche Wirkung der Finanzierung durch die Union zu erzielen und den wirksamsten Beitrag zur Verwirklichung der politischen Ziele der Union zu…
Insbesondere die europäischen Partnerschaften im Rahmen der Säule II „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ (im Folgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.