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Im Einklang mit den außenpolitischen Zielen und den internationalen Verpflichtungen der Union sollte das Gemeinsame Unternehmen die Zusammenarbeit der Union mit internationalen Akteuren erleichtern und hierzu eine Kooperationsstrategie aufstellen, die auch die Ermittlung und Förderung von Bereichen für die Zusammenarbeit in der Forschung und Entwicklung und der Kompetenzentwicklung sowie die Durchführung von Maßnahmen — soweit diese von gegenseitigem Nutzen sind —, aber auch hauptsächlich auf Gegenseitigkeit beruhende Regelungen für den jeweiligen Zugang zu Kapazitäten und Anwendungen im Bereich des Hochleistungsrechnens und der Quanteninformatik beinhalten sollte.
Das Gemeinsame Unternehmen sollte sich mit eindeutig festgelegten Themen befassen, die die Wissenschaft und die gesamte europäische Wirtschaft in die Lage…
Um ein innovatives, wettbewerbsfähiges und weithin anerkanntes europäisches Ökosystem für Hochleistungsrechnen und Quanteninformatik in ganz Europa zu festigen,…
Die öffentlich-private Partnerschaft in Form des Gemeinsamen Unternehmens sollte sowohl über die finanziellen als auch über die technischen Mittel verfügen, die…
Das Gemeinsame Unternehmen sollte die Voraussetzungen für eine längerfristige Perspektive schaffen und die erste hybride Hochleistungsrecheninfrastruktur in…
Das Gemeinsame Unternehmen hat den Auftrag, in der Union ein weltweit führendes, föderiertes, sicheres, interoperables und hypervernetztes Ökosystem für…
Ein gemeinsames Unternehmen stellt das beste Instrument dar, um die strategische Vision der EU für das Hochleistungsrechnen und die Quanteninformatik zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.