Erwägungsgrund 3 32021R1173
Mit der Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates wird das Programm „Digitales Europa“ eingerichtet. Das Programm „Digitales Europa“ unterstützt die Durchführung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die auf die Anschaffung, die Inbetriebnahme und den Betrieb einer Hochleistungsrechen-, Quanteninformatik- und Dateninfrastruktur von Weltrang sowie auf die Föderierung, Zusammenführung und Ausweitung der Nutzung von Hochleistungsrechendiensten und auf die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen abzielen.