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Die Nutzung der Supercomputer des Gemeinsamen Unternehmens ist in erster Linie auf zivile Anwendungen für öffentliche und private Nutzer mit Sitz, Niederlassung oder Standort in einem Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm „Digitales Europa“ oder mit „Horizont Europa“ assoziierten Drittland ausgerichtet, einschließlich Anwendungen im Bereich Cybersicherheit, die einen doppelten Verwendungszweck haben können. Den Nutzern sollte der Zugang zum Unionsanteil an der Zugriffszeit nach den vom Verwaltungsrat festgelegten Zugangsregeln gewährt werden. Bei der Nutzung dieser Supercomputer sollten auch die von der Union geschlossenen internationalen Übereinkünfte eingehalten werden.
Nutzern mit Sitz, Niederlassung oder Standort in einem Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm „Digitales Europa“ oder mit „Horizont Europa“ assoziierten…
Das Gemeinsame Unternehmen sollte in der Lage sein, gemeinsam mit einem Konsortium privater Partner Industrie-Supercomputer anzuschaffen. Mit dem Betrieb jedes…
Der Beitrag der Union aus Mitteln des Programms „Digitales Europa“ sollte einen Teil der Anschaffungskosten von Spitzenklasse-Supercomputern, Quantencomputern,…
Die zugewiesene Zugriffszeit für die Supercomputer sollte für öffentliche Nutzer kostenlos sein. Auch für private Nutzer sollte der Zugriff, der ihnen für ihre…
Das Gemeinsame Unternehmen sollte gemeinsam mit beteiligten Staaten die Mittelklasse-Supercomputer anschaffen. Mit dem Betrieb jedes Mittelklasse-Supercomputers…
Bei Industrie-Supercomputern sollte das Gemeinsame Unternehmen die besonderen Bedürfnisse industrieller Nutzer berücksichtigen, z. B. Zugangsverfahren, Qualität…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.