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Am 12. November 2019 legte die Agentur der Kommission die Stellungnahmen des RAC und des SEAC vor. Nach Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV und der Stellungnahmen des RAC und des SEAC gelangt die Kommission zu der Auffassung, dass das Inverkehrbringen oder die Verwendung von PAK-haltigen Granulaten oder Mulchen zur Verwendung als Füllmaterial auf Kunstrasenplätzen oder in loser Form auf Spielplätzen oder im Sportbereich ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt, das unionsweit angegangen werden muss. Die Kommission gelangt zu dem Schluss, dass die im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagene Beschränkung einschließlich der vom RAC und dem SEAC vorgeschlagenen Änderungen die zweckmäßigste unionsweite Maßnahme zur Minderung der für die menschliche Gesundheit ermittelten Risiken darstellt und dass ihre sozioökonomischen Auswirkungen begrenzt sind.
Auf der Grundlage dieser Ergebnisse und Bewertungen reichten die Niederlande (im Folgenden „Dossiereinreicher“) am 17. September 2018 bei der Agentur ein…
Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV sowie der Stellungnahmen des RAC und des SEAC ist die Kommission der Auffassung, dass sich aus der…
Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV, der Stellungnahmen des RAC und des SEAC, der sozioökonomischen Auswirkungen und der Verfügbarkeit von…
Am 9. Mai 2018 hat die Agentur die Stellungnahmen des RAC und des SEAC an die Kommission übermittelt. Aufgrund dieser Stellungnahmen kommt die Kommission zu dem…
Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV und der Stellungnahmen des RAC und des SEAC, auch zur Verfügbarkeit von Alternativen, vertritt die Kommission…
Am 3. März 2015 nahm der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) eine Stellungnahme über die im Dossier nach Anhang XV…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.