Erwägungsgrund 3 32021R1203
Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich (im Folgenden „TCA“) wird seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewandt. Im TCA ist ein zollfreier, quotenfreier Zugang für Fischereierzeugnisse mit Ursprung vorgesehen. Die überseeischen Länder und Hoheitsgebiete des Vereinigten Königreichs (OCT) sind jedoch nicht länger mit der EU assoziiert und erhalten für ihre Ausfuhren von Fischereierzeugnissen in die Union keine Zollermäßigungen mehr.