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Die Ausführung grenzüberschreitender Zahlungsvorgänge durch die Zahlungsdienstleister sollte vereinfacht werden. Zu diesem Zweck sollte die Standardisierung vorangetrieben und insbesondere die Verwendung der internationalen Nummer eines Zahlungskontos (IBAN) und der internationalen Bankleitzahl (BIC) gefördert werden. Deshalb sollten den Zahlungsdienstnutzern von den Zahlungsdienstleistern hinreichende Informationen über die IBAN und die BIC des betreffenden Kontos bereitgestellt werden.
Verlangt der Verbraucher die Übertragung eines positiven Saldos seines beim übertragenden Zahlungsdienstleister geführten Zahlungskontos auf das Zahlungskonto,…
Der Zahlungsdienstleister teilt dem Zahlungsdienstnutzer gegebenenfalls die internationale Nummer eines Zahlungskontos (IBAN) des Zahlungsdienstnutzers und die…
Bei der großen Mehrheit der Zahlungen in der Union ist es möglich, ein individuelles Zahlungskonto unter alleiniger Nutzung der IBAN zu identifizieren, ohne…
Derzeit existieren mehrere — größtenteils für Zahlungen über das Internet bestimmte — Zahlungsdienste, bei denen ebenfalls die IBAN und die internationale…
Während eines Übergangszeitraums sollten die Mitgliedstaaten den Zahlungsdienstleistern gestatten können, den Verbrauchern zu erlauben, für Inlandszahlungen…
Die technische Normung ist ein Grundstein für die Integration von Netzen wie dem Zahlungsmarkt der Union. Die Anwendung von internationalen oder europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.